Neue Berichtspflichten: So können Unternehmen die EU-Vorgaben für sich nutzen
Seit dem 1. Januar 2024 gelten für Unternehmen per EU-Verordnung erweiterte Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten für Unternehmen per EU-Verordnung erweiterte Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.